Laendliche Kerngebiete
<p>Ländliche Kerngebiete sind Flächen im Bereich bereits überwiegend bebauter Gebiete, die bestimmt sind für a) Klein- und Mittelbetriebe des Handels und des Gewerbes, die keine übermäßige Geruchs- oder Lärmbelästigung, sonstige Luftverunreinigung oder Erschütterung für die Nachbarschaft und keinen übermäßigen Straßenverkehr verursachen und keine Gefährdung der Umgebung durch Explosions- oder Strahlungsgefahr zu verursachen geeignet sind; b) Bauten des Fremdenverkehrs; c) land- und forstwirtschaftliche Betriebsbauten; d) sonstige in Z 2 angeführte Bauten.</p>
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